Buchhaltung (EAÜ)
Falls Sie:
- Freiberufler,
- Selbstständiger oder Gewerbetreibender sind, der nicht ins Handelsregister eingetragen ist,
und
- Ihr Jahresumsatz nicht höher als 500.000 Euro sowie Ihr Gewinn nicht über 50.000 Euro ist,
oder
- Sie ins Handelsregister eingetragener Einzelunternehmer unter obigen Grenzwerten sind,
so dürfen Sie sich freuen, denn Sie sind von der Pflicht zur doppelten Buchführung befreit (§§ 141 der AO).
Sie dürfen mittels einfacher Einnahmen- und Ausgabenliste Ihren Gewinnüberschuss ermitteln.
Sie können das Programm direkt bei uns bestellen!
Einfach, schnell, vorschriftsgemäß, übersichtlich, kompetent und kostengünstig!
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an!
Tel.: 0375 / 56 08 18 10