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Existenzgründerpass

Der Existenzgründerpass, ein "Thüringen Spezial!"

Jedes Bundesland hat für Existenzgründer eigene Programme und Hilfen. Manche mehr, manche weniger. In Thüringen gibt es z.B. den Existenzgründerpass.

Dieser kann entweder bei der Agentur für Arbeit (Jobcenter) oder bei der GfAW beantragt werden.

Mit diesem haben Sie Anspruch auf

* eine kostenlose Erstberatung durch die IHK, sowie
* ein Existenzgründungsseminar/Gründerlehrgang
* Stellungnahme einer Fachkundigen Stelle (bis 40,- EUR)

mit einem Gesamtwert von 200,- EUR.

Wenn dieser Pass bei der GfAW beantragt wird, kann er, für Bezieher von ALG II, bis zu einem Volumen von etwa 1.500,- EUR ausgedehnt werden.

Welche Leistungen in Ihrer Region verfügbar sind, muß ggf. abgeprüft werden.

Achtung:
Die Information dieser Seite können kurzfristigen Änderungen unterworfen sein!

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Tel.:  0375 / 56 08 18 10