Endrulis Unternehmensberatung

Unser Know-How ist Ihr Gewinn!

Fachkundige Stelle

Für den Übergang aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit kann Ihnen die Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss gewähren (zum ALG I).

Dieser kann gezahlt werden, wenn Sie bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben

In den ersten sechs Monaten nach dem Unternehmensstart erhalten Gründer neben Leistungen in Höhe ihres individuellen monatlichen Arbeitslosengeldes (ALG I) monatlich eine Pauschale von 300 Euro, um sich in der gesetzlichen Sozialversicherung absichern zu können. Eine zweite Förderphase von weiteren neun Monaten kann sich anschließen, in der nur die Pauschale von 300 Euro für die Sozialversicherung gezahlt wird. Allerdings müssen die Jungunternehmer vor Beginn der zweiten Förderphase ihre Geschäftstätigkeit und ihre hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten nachweisen.

Für Empfänger von Arbeitslosengeld II kann ein "Einstiegsgeld" (gem. § 29 SGB II) gewährt werden. Um diese Förderungen zu erhalten, benötigen Sie eine Beurteilung Ihres Vorhabens durch eine fachkundige Stelle. Hierfür steht Ihnen die Endrulis Unternehmensberatung gerne zur Verfügung.

Zur Erstellung der fachkundigen Stellungnahme, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Antrag der Agentur für Arbeit "Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Trägfähigkeit der Existenzgründung“. Dieses Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit bzw. ihrem Job-Center.

  • Konzept/ Businessplan Ihres Gründungsvorhabens bestehend aus:
    - Beschreibung des Vorhabens
    - Lebenslauf (tabellarisch)
    - Ertragsvorschau für 3 Jahre
    - Liquiditätsplan
    - Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan

Die fachkundige Stellungnahme der Endrulis Unternehmensberatung erfolgt objektiv und nach bestem Wissen. Gerne unterstützen wir sie auch bei der Erstellung der oben genannten Dokumente. Nach unserer Erfahrung erhöhen sich die Erfolgschancen der Gründung erheblich, wenn sich die Existenzgründer/innen schon bei der Businessplanung helfen lassen. Das heißt nicht, dass das Schreiben des Businessplans an einen Berater delegiert wird, sondern dass der/die Gründer/in einen Partner hat. Gemeinsam wird ein wirklich aussichtsreicher Businessplan erstellt.

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Tel.:  0375 / 56 08 18 10